Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der adiacom ag | Laurenzenvorstadt 11 | CH-5000 Aarau (nachfolgend "adiacom" genannt) erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und diese bilden in jedem Fall einen integrierten Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden in jedem Fall vor, Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder vertragliche Bedingungen, gelten nur wenn, wir sie schriftlich bestätigen und anerkennen.
  2. Diese AGB sind ab 01.01.2006 gültig.

2 Angebote

  1. Die Angebote von adiacom in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Skizzen und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3 Preise

  1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden zum Zeitpunkt der Offerte fixiert und sind solange gültig wie in der Offerte vermerkt.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transport- oder Portokosten.
  3. Preis oder Produkte- Änderung durch Dritt-Hersteller, Lieferanten oder Kursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4 Form der Bestellung und Vertragsabschluss

  1. Bestellungen und Vertragsabschlüsse können mündlich oder schriftlich insbesondere speziell per E-Mail erfolgen und sind somit verbindlich.
  2. Normalerweise gilt eine unterzeichnete Auftragsbestätigung als Basis für den Vertragsabschluss.
  3. Eine Auftragsbestätigung kann auch mündlich oder per Email erfolgen sie ist in beiden Fällen verbindlich.

5 Lieferfristen

  1. Der Kunde hat bei Auftragserteilung auf sämtliche Umstände hinzuweisen, welche eine korrekte und termingerechte Lieferung ermöglichen. Allfällige Folgekosten, welche auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, hat der Kunde zu tragen.
  2. Die Lieferung erfolgt meistens nach Absprache mit dem Kunden und ist in der Auftrags-Bestätigung schriftlich fixiert.
  3. Die Lieferung wird verlängert, wenn Hindernisse eintreten, die auf höhere Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter u. a. zurückzuführen sind.
  4. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt, noch zur Geltendmachung von Schadenersatz.

6 Prüfung und Gewährleistung / Garantie

  1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung und Handhabung der Produktionen, oder Fremdeingriff von Dritten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Produktionen lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
  2. Gewährleistungsansprüche gegen adiacom stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
  3. Innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten behält sich adiacom vor, bei Produktionen oder bei Teilbereichen von Produktionen welche nicht mehr zu reparieren sind, eine gleichwertige Ersatzproduktion zur Abgeltung der Garantieansprüche auszuhändigen. Die Ersatzproduktionen berechtigen zu keiner Garantiezeitverlängerung.
  4. Spesen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technikern für Reparaturen aus- und innerhalb unseres Geschäftsdomizils anfallen, gehen ebenso zu Lasten des Kunden, wie Hin- und Rücktransport von Geräten und zusätzliche Dienstleistungen.
  5. Nach Erhalt der Produktionen hat der Kunde diese in seinem eigenen Interesse zu prüfen. Beanstandungen müssen innerhalb 10 Tagen nach der ersten Produktiven Inbetriebnahme der Produktion mitgeteilt werden.
  6. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch dazu, den Kaufpreis zurückzubehalten. Im Weiteren sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung von Schäden, die nicht an der Produktion selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungs- und Auftragverluste, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Zudem lehnt die adiacom jegliche Haftung für Datenzerstörung und -Verlust bei der Behebung von Mängeln ab.

7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Produktionen Eigentum der adiacom. Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen. Bei Änderungen der Kreditwürdigkeit des Kunden, die nach Vertragsschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist die adiacom auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Produktionen unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche mit dem Vorgehen der adiacom anfallenden Kosten trägt der Kunde.
  3. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich die adiacom vor, die gelieferten Produktionen unverzüglich zurückzufordern. Die Annullierung von Bestellungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der adiacom möglich. Kosten, die bereits angefallen sind, sind vom Kunden zu übernehmen.

8 Zahlungskonditionen

  1. Für Dienstleistungen und adiacom Produktionen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug. Es werden bankenübliche Verzugszinsen berechnet.
  2. Im Verzugsfall behalten wir uns vor, die anfallenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen. Unbeschadet dessen sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen zu stoppen und nur noch per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung zu liefern.

9 Haftungsbeschränkungen

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produktionen wird jede Haftung abgelehnt.

10 Urheberrechte / Software-Gewährleistung

  1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

11 Datenschutz

  1. adiacom ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über dem Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

12 Gerichtsstand

  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau (AG). Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Geschäftssitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

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